Das Fenster ist offen — bis Ende 2026
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zur KI-Regulierung bewilligt. Resultat: Das Bundesamt fuer Justiz (BJ) arbeitet zusammen mit dem Bundesamt fuer Kommunikation (BAKOM), der Direktion fuer Völkerrecht (DV) und weiteren Bundesstellen an einer Vernehmlassungsvorlage, die planmaessig Ende 2026 vorliegen soll. Der Plan: Botschaft an Parlament 2027, Ratifizierung und Inkrafttreten ab 2028.
Fuer Schweizer KMU ist das Timing kritisch. Nicht weil die Vorlage sofort in Kraft tritt — das dauert noch Jahre. Sondern weil die Vernehmlassung der Moment ist, in dem Verbände, Unternehmen und Beraterfirmen ihren Input geben. Wer dann nicht sichtbar ist, kann regulatorische Details spaeter nur noch beobachten.
Europaratskonvention, nicht EU AI Act
Die Schweiz setzt die KI-Konvention des Europarats (CETS Nr. 225) um — nicht den EU AI Act. Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Europaratskonvention legt allgemeinere Grundsätze fest (Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit), während der EU AI Act detaillierte Risk-Level-Kategorien und Verbote enthält. Schweizer Unternehmen sind aber bereits vom EU AI Act betroffen, wenn sie auf dem EU-Markt anbieten.
Nächster Schritt
Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?
- Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
- Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
- Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.
Die geplanten Schwerpunkte der schweizischen Umsetzung sind:
- Transparenz: Wer braucht KI-Offenlegung? (z.B. bei Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Bewerbungs-Screening)
- Datenschutz: Trainingsdaten, Personalisierung, Speicherung — insbesondere mit Blick auf das DSG und die EDÖB-Leitfaeden
- Nichtdiskriminierung: Algorithmen duerfen nicht systematisch bestimmte Gruppen benachteiligen
- Aufsicht: Welche Behoerde prüft Verstösse? (Neubau oder bestehende Behoerden wie FINMA, EDÖB, Swissmedic?)
- Rechtsstaatlichkeit: Wie koennen Bürger und Unternehmen KI-Entscheidungen anfechten?
Zusaetzlich arbeitet das BAKOM an nicht-bindenden Massnahmen wie Branchenlösungen und Selbstverpflichtungserklärungen — ein Hybrid aus Regulierung und Freiwilligkeit.
Was heisst das fuer Ihr KMU konkret?
1. Compliance-Vorbereitung beginnt 2027, nicht 2029
Die Vernehmlassung (Ende 2026) fuehrt zum Referendumsprozess. Dann folgt die Umsetzung. Rechtsicherheit gibt es realistischerweise erst ab 2027/2028. Aber: Wer jetzt schon beginnt, Transparenz in seine KI-Prozesse zu bauen, wird danach schneller compliant. Beispiel: Ein KMU, das Personalisierungsalgorithmen nutzt, kann jetzt schon dokumentieren, wie Trainingsdaten ausgewaehlt werden, wer die Entscheidung trifft und wie Betroffene darin einsehen können.
Diese Investition wird nicht umsonst sein — der EDÖB hat bereits 2024 einen Leitfaden zur Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) mit KI-Bezug publiziert. Viele der kommenden Anforderungen werden darauf aufbauen.
2. Verbändebeteiligung ist strategisch
Wenn Ihr KMU in einer Branche aktiv ist (Finanzdienstleistungen, HR-Tech, E-Commerce, Versicherung), sollte es prüfen, ob seine Branchenverbände an der Konsultation teilnehmen — und ob diese den Verbands-Input explizit mit Ihnen abstimmen. Eine frühe Stimme spart spaetere Kampagnen. Kontaktieren Sie Ihre Branchenföderation ab Q4 2026.
3. Sektoriell liegt der Fokus — vorerst
Die Schweiz verfolgt einen sektorspezifischen Ansatz, nicht ein Einheits-KI-Gesetz. Das heisst: FINMA gibt Banken und Versicherer eigene Vorgaben; Swissmedic regelt KI in Medizingeraeten; der EDÖB überwacht Datenschutz bei KI-Anwendungen. Diese sektoralen Regeln existieren teilweise schon (DSG, OR, Finanzmarktgesetze). Die Europaratskonvention und die Vernehmlassung werden diese ergaenzen, nicht ersetzen.
Konkrete Zeitleiste
- Jetzt (Sept 2026): Branchenverbände diskutieren intern, erste Positionen entstehen
- Ende 2026: Vernehmlassungsvorlage des BJ
- 2027: Öffentliche Vernehmlassung (etwa 3–4 Monate), Anpassungen
- 2027–2028: Botschaft an Parlament, Ratifizierung, Uebergangsfrist
- 2028–2029: Voraussichtlich verbindlich
Drei konkrete Schritte fuer Ihr KMU jetzt
1. Inventar erstellen: Welche KI-Prozesse habt Ihr im Einsatz? (Personalisierung, Entscheidungsautomation, Datensynthese, generative KI). Dokumentiert, auch wenn es nur PoCs sind. Wo sind die Trainingsdaten? Wer prüft die Ergebnisse?
2. Empfaenger-Analyse: Wer behaendigt die Ergebnisse? Kunden, Personal, Geschaeftspartner? Je direkter die Auswirkung auf Dritte, umso enger die kommenden Anforderungen.
3. Kanton / Verband Kontakt: Prüfen Sie, ob Ihr Dachverband einen KI-Dialog mit dem BJ / BAKOM fuehren. Falls ja: Fragen Sie, wie Sie Ihren Use-Case einbringen koennt. KMU-Voice wird explizit gesucht.
Bottom line
Die schweizweit einheitliche KI-Regulierung ist nicht auf naechste Woche geplant, aber sie ist geplant. Das Fenster zum Mitgestalten ist jetzt offen — Ende 2026. KMU, die jetzt ihre Haendchen heben und ihre realen Fragen stellen, erhalten nicht nur bessere Regeln, sondern auch Zeit fuer die Vorbereitung.
Praktische Fragen dazu? Wir helfen mit konkreten Inventar-Checklisten und ersten Compliance-Roadmaps in unserer KI-Regelmappe — kostenlosen Leitfaeden fuer Schweizer KMU zu Regulierung, Use-Cases und Risiken.
Quellen: Bundesamt für Justiz, SIDD KI-Verordnung 2026, AlgorithmWatch CH.


