Anthropic aktualisiert Nutzungsregeln: KI-Fälle vor November überprüfen

Anthropic hat am 8. Oktober eine neue Fassung seiner Nutzungsrichtlinie angekündigt. Sie soll am 12. November in Kraft treten. Für Unternehmen, die Claude einsetzen, ist das ein konkreter Anlass, bestehende Anwendungen mit den Anbieterregeln abzugleichen.

Bestehende Anforderungen werden präzisiert

Laut Anthropics Originalmitteilung dienen viele Änderungen der Klarstellung. Bei Anwendungen mit hohem Risiko, etwa mit Auswirkungen auf Gesundheit oder rechtliche Ansprüche, verlangt der Anbieter weiterhin eine qualifizierte menschliche Kontrollperson und Information der Betroffenen über den KI-Einsatz. Die Mitteilung stellt diese beiden Anforderungen ausdrücklich als bereits bestehend dar.

Unsere Einordnung: Für einen kleinen Betrieb reicht deshalb die Frage «Haben wir eine Claude-Lizenz?» nicht aus. Entscheidend ist, was mit dem Werkzeug im Arbeitsalltag geschieht. Ein Textentwurf für die interne Besprechung und eine Empfehlung mit Folgen für eine Kundin brauchen unterschiedliche Aufmerksamkeit. Die Ankündigung ist eine Anbieterregel, kein neu beschlossenes Schweizer Gesetz.

Nächster Schritt

Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?

  • Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
  • Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
  • Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
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DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.

Datenschutz und Ergebnisprüfung bleiben eigene Aufgaben

Der EDÖB erläutert die transparente Information bei KI-gestützter Datenbearbeitung. Das NIST-Profil zu generativer KI beschreibt unter anderem das Risiko sachlich falscher, überzeugend formulierter Antworten. Diese unabhängigen Quellen erklären den fachlichen Hintergrund. Sie sind keine Bestätigung, dass ein einzelner Claude-Arbeitsablauf zulässig oder zuverlässig ist.

Was heisst das für Ihr KMU?

Erstellen Sie vor dem angekündigten Inkrafttreten eine kurze Liste Ihrer tatsächlichen Claude-Anwendungen. Lassen Sie die Personen, die damit arbeiten, je ein konkretes Beispiel nennen. Erfassen Sie Zweck, betroffene Personen, verwendete Daten und die Stelle, an der das Ergebnis weitergegeben wird. Prüfen Sie dann die für Ihren Zugang geltende Richtlinie anhand dieser Fälle.

Wählen Sie zuerst den Fall mit den grössten möglichen Folgen aus. Halten Sie schriftlich fest, wer eine Empfehlung fachlich beurteilen und ändern kann. Ein Name allein genügt organisatorisch nicht: Die Person braucht die nötigen Unterlagen, genügend Zeit und die Befugnis, die Verwendung zu stoppen. Das ist unsere praktische Empfehlung für eine wirksame Kontrolle.

Falls unklar bleibt, wie der Anbieter Ihren Fall einordnet, lassen Sie dies vor einer Ausweitung des Einsatzes klären. Bewahren Sie die geprüfte Fassung und offene Fragen zusammen auf. So kann die verantwortliche Person später nachvollziehen, welche Annahmen der betrieblichen Freigabe zugrunde lagen. Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie «vom Anbieter erlaubt», wenn lediglich ein allgemeiner Hinweis gelesen wurde.

Beginnen Sie mit einem bestehenden Ablauf statt mit einer umfassenden neuen Richtlinie. Ein sauber dokumentierter Einzelfall zeigt meist schneller, ob Kontrolle, Information und Zuständigkeit im Alltag tatsächlich funktionieren.

Mit der KI-Regelmappe halten Sie Einsatzfall, Prüfrolle und offene Fragen übersichtlich fest.

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