Die neue Aussage: Schweizer KMU sollten KI in der Spesenpruefung nicht als Mini-Buchhalter einsetzen, sondern als Beleg-Linie: Die KI darf fehlende Felder, unplausible Betraege, Dubletten und Richtlinien-Abweichungen markieren. Sie darf aber nicht selbst entscheiden, ob eine Ausgabe steuerlich sauber, auszahlbar …
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