Der Entwurf eines europäischen Transparenzcodes für KI-generierte Inhalte verschiebt eine Frage aus der Kommunikationsabteilung in die Geschäftsleitung. In der Analyse von Jones Day zum AI-Labelling-Code wird Artikel 50 des EU AI Act als Pflichtfeld für AI-generierte oder manipulierte Inhalte beschrieben; relevant wird insbesondere, ob Menschen erkennen können, wann sie mit KI-Inhalten von Systemen wie Microsoft Copilot, ChatGPT oder anderen Generatoren zu tun haben. Für KMU ist das keine Einladung zu Panikhinweisen auf jeder Folie. Es ist eine Aufforderung, öffentliche Inhalte nach Wirkung zu sortieren.
Viele Firmen haben bereits KI-Texte auf Websites, in Newslettern oder Social Posts, ohne dass diese bewusst als Risikokategorie geführt werden. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob jedes Komma maschinell oder menschlich entstanden ist. Die bessere Frage lautet: Informiert dieser Inhalt die Öffentlichkeit über ein Sachthema, verändert er Vertrauen, oder kann er Menschen täuschen, wenn seine Herkunft unklar bleibt? Dort braucht es eine klare Kommunikationslinie.
Nicht jeder KI-Text ist gleich heikel
Ein intern gekürztes Sitzungsprotokoll ist anders zu behandeln als ein Marktkommentar, der öffentlich eine Regulierung erklärt. Ein KI-vorbereiteter Produkttext ist anders als ein synthetisches Kundenbild. Ein Social-Post über einen echten Erfahrungsbericht ist anders als ein vollständig erfundener Dialog. KMU sollten deshalb nicht mit einer pauschalen Kennzeichnungspolitik beginnen, sondern mit einer Inhaltskarte.
Diese Karte hat vier Spalten: Inhaltstyp, Öffentlichkeit, Täuschungsrisiko und Freigabe. Inhaltstyp meint Newsletter, Website, Blog, Bild, Video, Audio, Kundenmail oder Anzeige. Öffentlichkeit beschreibt, ob der Inhalt intern, an Kunden oder öffentlich erscheint. Täuschungsrisiko fragt: Könnte ein Leser annehmen, dass ein Mensch, ein echter Kunde, ein reales Foto oder eine unabhängige Quelle spricht? Freigabe hält fest, wer den Inhalt prüft und ob ein Hinweis nötig ist.
Ein konkreter Fall: Der Branchenkommentar
Ein KMU veröffentlicht monatlich einen kurzen Kommentar zu Marktpreisen. Die Recherche stammt aus öffentlichen Quellen, der erste Entwurf aus KI, die Einschätzung vom Geschäftsführer. Dieser Text informiert die Öffentlichkeit über ein wirtschaftliches Thema. Er ist nicht automatisch verboten und nicht automatisch wertlos. Aber er braucht eine saubere Linie: Quellen bleiben sichtbar, Zahlen werden geprüft, die Verantwortung liegt beim Unternehmen, und der Text darf nicht so wirken, als habe eine externe Fachstelle ihn bestätigt.
Anders wäre ein rein werblicher Absatz über Öffnungszeiten oder eine kurze Zusammenfassung für eine Produktseite. Dort ist das Täuschungsrisiko geringer, solange keine falschen Erfahrungsberichte, keine erfundenen Personen und keine manipulierten Bilder eingebaut werden. Genau diese Unterscheidung hilft kleinen Teams, nicht in Bürokratie zu erstarren.
Die Kennzeichnung darf nicht zur Ausrede werden
Ein sichtbarer Hinweis ersetzt keine Qualität. „Mit KI erstellt“ macht eine falsche Aussage nicht akzeptabel. Es schützt auch nicht, wenn ein Unternehmen erfundene Kundenstimmen oder unklare Bildmanipulationen nutzt. Die Kennzeichnung ist nur ein Teil der Kontrolle. Daneben stehen Quellenprüfung, Verantwortlichkeit, Bildrechte, Datenschutz und der Verzicht auf fingierte Autorität.
Gerade für KMU ist das ein Vorteil. Sie können glaubwürdiger auftreten als grosse, anonyme Contentmaschinen, wenn sie offen und präzise arbeiten. Ein guter Satz lautet nicht: „Alles auf dieser Website kann KI enthalten.“ Ein besserer Prozess lautet: Kritische öffentliche Inhalte werden fachlich geprüft, KI-Unterstützung wird dort offengelegt, wo Herkunft oder Täuschungsrisiko relevant sind, und erfundene Belege sind verboten.
Die Vier-Stufen-Prüfung für öffentliche Inhalte
- Stufe 1: Reiner Entwurf oder interne Hilfe — keine öffentliche Kennzeichnung, aber normale Qualitätsprüfung.
- Stufe 2: Öffentlicher Sachtext mit KI-Unterstützung — Quellen, Verantwortliche und Aussagen prüfen; Hinweis je nach Kontext vorbereiten.
- Stufe 3: Bild, Audio oder Video mit möglicher Täuschung — Herkunft und Bearbeitung besonders klar machen.
- Stufe 4: Fiktionale Person, erfundene Kundenstimme oder manipulierte Realität — im Zweifel nicht verwenden oder sehr deutlich kennzeichnen.
Diese Stufen lassen sich in einer Stunde in die Redaktionsroutine einbauen. Vor Veröffentlichung wählt das Team die Stufe, setzt die Prüfung und dokumentiert die Entscheidung. Das ist leichter als eine spätere Suche in Chats, Prompts und Dateiversionen.
Die KMU-Entscheidung
Die Entscheidung für diese Woche: Bauen Sie eine Inhaltskarte für alle öffentlichen KI-gestützten Formate. Beginnen Sie mit Website, Blog, Newsletter, LinkedIn und Bildern. Markieren Sie nur die roten und gelben Fälle ausführlich. So entsteht eine pragmatische AI-Act-Vorbereitung, die Kommunikation schützt, ohne jeden harmlosen Entwurf zu verrechtlichen.
Für 10min-Leser ist der Punkt: Transparenz wird 2026 nicht nur eine Anbieterfrage. Sie wird ein Qualitätsmerkmal öffentlicher Kommunikation. KMU, die jetzt zwischen Entwurf, Sachinformation und Täuschungsrisiko unterscheiden, können KI produktiv nutzen und trotzdem Vertrauen erhalten.
Nächster Schritt
Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?
- Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
- Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
- Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.


