Am 20. Oktober wurde im US Federal Register eine Anordnung zu DeepSeek veröffentlicht. Sie richtet sich an zivile Bundesbehörden der USA und erfasst auch Produkte Dritter, die auf DeepSeek aufbauen. Für Schweizer Zulieferer ist daran besonders relevant, dass der sichtbare Name einer Bürosoftware noch nicht verrät, welche KI darunter arbeitet.
Veröffentlichung und Erlass auseinanderhalten
Die amtliche Bekanntmachung des Heimatschutzministeriums beschreibt den Ausschluss aus Beschaffungen und die Entfernung aus den betroffenen IT-Systemen. Das aktuelle Nachrichtensignal ist die Veröffentlichung am 20. Oktober. Die zugrunde liegende Anordnung stammt bereits vom 24. Juli; sie ist kein erst letzte Woche erlassenes Verbot.
Diese zeitliche Unterscheidung erläutert auch Just Security. Das unabhängige Fachjournal weist zudem auf Ausnahmen und die Möglichkeit behördlicher Ausnahmegesuche hin. TechRadar ordnet den Geltungsbereich ein: Private Computer und persönliche Installationen fallen nicht unter diese Behördenanordnung.
Nächster Schritt
Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?
- Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
- Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
- Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.
Daraus folgt kein allgemeines Schweizer Nutzungsverbot. Ebenso wenig beweist die Veröffentlichung, dass jede Anwendung mit diesem Modell Daten entwendet. Für einen konkreten Auftrag zählen der tatsächliche Einsatz, die betroffene Vertragskette und die dort geltenden Anforderungen. Eine pauschale Aussage über alle chinesischen KI-Produkte wäre durch diese Quellen nicht gedeckt.
Was heisst das für Ihr KMU?
Unsere Empfehlung für Betriebe mit US-Behördenkunden oder entsprechenden Hauptauftragnehmern: Ergänzen Sie bei den eingesetzten KI-Funktionen das zugrunde liegende Modell. Fragen Sie den Softwarelieferanten schriftlich, ob DeepSeek direkt oder als Bestandteil eines Drittanbieterdienstes verwendet wird und ob sich diese Auswahl automatisch ändern kann.
Erfassen Sie pro Anwendung Produktname, Modellanbieter, Betriebsort und den betroffenen Kundenauftrag. Markieren Sie unbekannte Angaben ausdrücklich als offen. Eine Antwort wie «Wir nutzen eine sichere KI-Plattform» ersetzt die konkrete Modellangabe nicht. Legen Sie die Lieferantenauskunft mit Datum neben die für den Auftrag vereinbarten technischen Anforderungen.
Wenn eine mögliche Überschneidung auftaucht, lassen Sie den zuständigen Vertragspartner den Anwendungsbereich für diesen Auftrag klären, bevor Sie eine neue KI-Funktion dafür freischalten. Dieser Bestandsabgleich ist unsere praktische Ableitung; er ersetzt keine Prüfung des einzelnen Vertrags und verlangt keinen ungezielten Austausch Ihrer gesamten Software.
Kostenloser Newsletter
Den 10-Minuten-KI-Brief per E-Mail erhalten
Die wichtigsten KI-Neuigkeiten für KMU, kurz eingeordnet. Als Dankeschön erhalten Sie den KI-Werkzeugkasten gratis. Kein Spam, jederzeit mit einem Klick abmeldbar.
Sie erhalten zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Details in der Datenschutzerklärung.


