Archicad 30: KI-Zugriff auf Bauprojekte bleibt eine bewusste Freigabe

Graphisoft hat am 7. Oktober sein Produktportfolio 2026 mit neuen KI-Funktionen für Architektur und Bauplanung vorgestellt. Für kleine Planungsbüros ist vor allem interessant, wie ein Assistent künftig mit dem Gebäudemodell arbeitet. Die Ankündigung ist jedoch kein Beleg dafür, dass jeder Arbeitsplatz bereits dieselben Funktionen nutzen kann.

Produktankündigung und Beta auseinanderhalten

Die Mitteilung zum Portfolio spricht unter anderem von geplanter MCP-Anbindung. Über eine solche Schnittstelle können KI-Anwendungen auf Funktionen und Daten eines anderen Programms zugreifen. Die aktuelle Produktübersicht von Graphisoft kennzeichnet Archicad MCP als Beta und nennt dafür Archicad 30 in den Plänen Collaborate und Max. Beschrieben werden Modellabfragen und freizugebende Änderungen. Vor einem Versuch sind daher die konkrete Version, Lizenz und verfügbare Funktion am eigenen Arbeitsplatz zu prüfen.

Beide Seiten stammen vom Anbieter und zählen als eine Quelle. Sie belegen die Ankündigung und den beschriebenen Produktumfang, nicht eine fehlerfreie Anwendung auf Ihr Bauprojekt. Eine natürlich formulierte Anweisung ist noch keine fachlich eindeutige Planungsentscheidung.

Nächster Schritt

Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?

  • Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
  • Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
  • Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
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DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.

Das Modell braucht weiter eine fachliche Prüfung

Das NIST-Profil zu generativer KI beschreibt das Risiko überzeugend formulierter falscher Ausgaben. Unsere Einordnung für die Bauplanung: Eine Antwort zu Bauteilen muss am Modell überprüfbar bleiben. Daneben weist der EDÖB auf die direkte Anwendung des Datenschutzgesetzes bei KI-Datenbearbeitung hin. Die beiden unabhängigen Grundlagen bewerten nicht Archicad, helfen aber beim Festlegen der Prüf- und Datengrenzen.

Was heisst das für Ihr KMU?

Beginnen Sie mit einer Kopie eines abgeschlossenen, bereinigten Projekts. Lassen Sie den Assistenten zunächst nur eine bekannte Auswahl von Bauteilen auflisten, beispielsweise Fenster eines bestimmten Geschosses. Eine Fachperson prüft, ob Anzahl, Zuordnung und Eigenschaften mit der bereits kontrollierten Modellansicht übereinstimmen. So wird sichtbar, ob die Anfrage tatsächlich so verstanden wurde, wie das Büro sie gemeint hat.

Erst danach folgt ein einzelner Änderungsvorschlag. Notieren Sie vorab die betroffenen Elemente und den erwarteten neuen Wert. Vergleichen Sie nach einer ausdrücklich erteilten Freigabe den Modellstand mit der gesicherten Ausgangskopie. Prüfen Sie auch, ob unbeteiligte Bauteile unverändert geblieben sind. Diese Schritte sind unsere Empfehlung für einen begrenzten Versuch, keine Zusage einer automatischen Qualitätssicherung.

Klären Sie mit dem IT-Verantwortlichen, welche verbundene KI-Anwendung Projektdaten erhält. Die Produktübersicht unterscheidet zwischen dem integrierten Assistenten und externen Anwendungen, deren eigene Datenverarbeitungsbedingungen gelten. Ein Zugang für eine Demonstration sollte deshalb nicht ungeprüft auf laufende Kundenprojekte übertragen werden.

Mit Büro-KI grenzen Sie einen praxistauglichen KI-Test für Ihr Planungsbüro ein.

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