Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Die Europäische Kommission hat dazu neue Leitlinien und eine ausführliche Fragensammlung veröffentlicht. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die entscheidende Frage nicht, ob nun jeder KI-Text einen Warnhinweis braucht. Entscheidend ist, welche Rolle das Unternehmen hat, welche Art von KI eingesetzt wird und ob ein Mensch die Ausgabe vor der Veröffentlichung redaktionell kontrolliert.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission nennt drei zentrale Bereiche: Menschen sollen erkennen können, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren; Anbieter bestimmter generativer Systeme müssen synthetische Inhalte technisch erkennbar machen; und bei Deepfakes sowie bestimmten Texten von öffentlichem Interesse gelten zusätzliche Offenlegungspflichten für die einsetzende Organisation.
1. Direkt mit KI sprechen: Der Chatbot-Hinweis
Wer ein interaktives KI-System bereitstellt, muss Nutzer grundsätzlich darüber informieren, dass sie mit KI interagieren. Die Information soll spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn dies für eine durchschnittlich informierte Person aus den Umständen offensichtlich ist.
Nächster Schritt
Was heisst das für KI-Regeln und Nachweise?
- Nutzung sichtbar machen: Welche Teams nutzen welche KI-Tools?
- Daten und Freigaben klären: Was darf in ChatGPT, Copilot oder andere Tools?
- Nachweise vorbereiten: Regeln, Rollen und Unterweisung dokumentieren.
DACH-Hinweis: 10min KI Brief bleibt für KMU im gesamten DACH-Raum lesbar; konkrete Praxisangebote sind zuerst CH-first formuliert.
Für ein KMU betrifft das beispielsweise einen KI-Chat auf der Website, einen automatisierten Assistenten im Kundenportal oder einen Sprachassistenten im Support. Ein klarer Satz wie „Sie sprechen mit unserem KI-Assistenten“ ist verständlicher als ein versteckter Hinweis in langen Bedingungen. Der Hinweis ersetzt jedoch keine saubere Antwortgrenze: Bei Beschwerden, Zahlungen, Fristen, Datenschutz oder verbindlichen Zusagen sollte eine menschliche Übergabe sichtbar möglich sein.
2. Technische Markierung: Aufgabe des Systemanbieters
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar machen. Die Kommission betont dabei Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Zuverlässigkeit.
Diese Pflicht ist nicht dasselbe wie ein sichtbares Etikett unter jedem internen Textentwurf. Ein KMU sollte deshalb zuerst prüfen, ob es lediglich ein fremdes KI-Werkzeug nutzt oder selbst ein System beziehungsweise eine eigene Lösung anbietet. Wer nur ein Werkzeug verwendet, ist nicht automatisch für die technische Kennzeichnung im Modell verantwortlich. Trotzdem sollte der Einkauf klären, ob der Anbieter die nötigen Markierungen unterstützt und ob diese bei Export, Bearbeitung oder Veröffentlichung erhalten bleiben.
3. Sichtbare Offenlegung: Deepfakes und Inhalte von öffentlichem Interesse
Wer Deepfake-Inhalte einsetzt, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke sieht der Rechtsrahmen eine angepasste Form der Offenlegung vor, die das Werk nicht unnötig beeinträchtigen soll.
Zusätzlich betrifft Artikel 50 bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die offizielle Fragensammlung der Kommission beschreibt zugleich eine wichtige Ausnahme: Eine Offenlegung ist nicht zwingend, wenn der Inhalt menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Das ist für Medien-, Kommunikations- und Marketingteams wichtig. Ein KI-Entwurf mit echter fachlicher Prüfung und klarer redaktioneller Verantwortung ist rechtlich anders zu beurteilen als ein automatisch veröffentlichter Beitrag ohne menschliche Kontrolle. Unternehmen sollten diese Prüfung nicht nur behaupten, sondern im Ablauf sichtbar verankern.
Was heisst das für KMU?
Erstens: Inventar erstellen. Notieren Sie alle Stellen, an denen Kunden, Bewerber oder andere externe Personen direkt mit KI interagieren. Dazu gehören Website-Chats, Sprachassistenten, Support-Antworten und automatisierte Beratungsfunktionen.
Zweitens: Veröffentlichungen trennen. Unterscheiden Sie interne Entwürfe, normale Marketinginhalte, Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Halten Sie fest, ob eine fachkundige Person die Ausgabe prüft und wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Drittens: Anbieterfragen stellen. Prüfen Sie, ob der verwendete Dienst technische Markierungen unterstützt, wie diese erhalten bleiben und welche Hinweise der Anbieter für die Anwendung ab 2. August bereitstellt. Die Kommission verweist ergänzend auf einen Code of Practice für die Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
Was KMU jetzt nicht tun sollten
Eine pauschale Kennzeichnung sämtlicher KI-unterstützter Texte schafft nicht automatisch Rechtssicherheit. Ebenso riskant ist es, gar nichts zu prüfen, weil das Unternehmen seinen Sitz ausserhalb der EU hat. Massgeblich können Einsatzgebiet, Zielgruppe, Rolle und konkreter Anwendungsfall sein. Dieser Beitrag ist eine betriebliche Orientierung und keine Rechtsberatung.
Der kleinste sinnvolle Schritt ist ein 30-minütiger Transparenz-Check: Wo spricht KI direkt mit Menschen, wo entstehen synthetische Medien, wo werden Texte ohne echte redaktionelle Kontrolle veröffentlicht? Wer diese drei Fragen beantworten kann, erkennt die dringenden Lücken vor dem Stichtag.
Wenn dabei unklar bleibt, an welcher Stelle im Büroprozess Kontrolle oder Verantwortung fehlt, bietet der kostenlose Büro-KI Anfrage-Check einen konkreten Einstieg in den betroffenen Ablauf.

